Bestandteil eines Umweltmanagementsystems nach EMAS sind die Anforderungen der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001. EMAS richtet den Fokus darüber hinaus vor allem auf messbare Verbesserungen, Transparenz nach innen und außen sowie Rechtssicherheit. Durch die Einführung von EMAS soll die Umweltleistung kontinuierlich verbessert werden, etwa durch eine Steigerung der Energie- oder Materialeffizienz und eine Verringerung der Emissionen, Abwässer oder Abfälle am Standort. Neben solchen „direkten″ Umweltaspekten werden auch die „indirekten″ Umweltaspekte, zum Beispiel die Umweltverträglichkeit der Produkte und Dienst-leistungen, die Beschaffung, das Verhalten von Unterauftragnehmern oder die Arbeitswege der Beschäftigten erfasst und bewertet.
EMAS-Organisationen führen einen offenen Dialog über Umweltfragen, indem sie eine Umwelterklärung veröffentlichen und jährlich aktualisieren. In dieser berichten sie über alle relevanten Umweltauswirkungen sowie darüber, inwieweit sie ihre selbst gesteckten Umweltziele erreicht haben. Sie beteiligen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und binden sie in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung ein.
Darüber hinaus weisen EMAS-Organisationen nach, dass sie alle geltenden Umweltvor-schriften kennen und einhalten. Dies geschieht zum einen durch sogenannte interne – d.h. durch eigene Beschäftigte durchgeführte – Audits. Zum anderen überprüft ein unabhängiger, für die betreffende Branche zugelassener Umweltgutachter, ob das Umweltmanagementsystem der Organisation den Anforderungen der EMAS-Verordnung entspricht, sowie ob alle Umweltrechtsvorschriften erfüllt werden. Daneben validiert der Umweltgutachter die Umwelterklärung der Organisation, d.h. er erklärt die darin getroffenen Aussagen für gültig und zutreffend. Dieses Zusammenwirken von internen Verfahren und externen Validierungen stellt sicher, dass die EMAS-Anforderungen eingehalten und die veröffentlichten Informationen angemessen und korrekt sind.

